Coburg (dapd). Für Hauterkrankungen als Folge einer Tätowierung muss nicht der Tätowierer haften. Das geht aus einem am Freitag veröffentlichten, rechtskräftigen Urteil des Landgerichts Coburg hervor. Wer sich ein Tattoo stechen lässt, nimmt Schmerzen und Gefahren in Kauf, hieß es. Dass Risiken bestünden sei allgemein bekannt, der Tätowierer habe keine Aufklärungspflicht wie etwa ein Arzt.
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Urteil: Tätowierer muss nicht für Hauterkrankung haften – Freie Presse
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